Das Strafurteil gegen Winfried Sobottka, AG Lünen, 08. Februar 2013 /z.K. Prof. Henning Ernst Müller, Florian Sttreibl, Beck Blog Mollath,Fabian Dietz,Sophie Gößl,Cosima Eroes,Henriette Hosemann,Canan Candemir, Stefan Knoll,Anja Paucksch,Fachschaft Jura Universität Regensburg, Idiot Roggenwallner, Rechtsanwalt Norbert Plandor, Muschelschloss

Ladies and Gentlemen!

Das schriftliche Urteil ist nun veröffentlicht, weiter unten der LINK dazu.

Zu dem Verfahren gibt es noch einiges mehr zu sagen, was auch noch erfolgen wird – es dürfte ein guter Ratgeber für amtsgerichtliche Verfahren wegen politischer Äußerungen werden. Tatsache ist jedenfalls, dass deutsche Gerichte nicht besonders viel Eifer zeigen, strafrechtlich relevante Äußerungen von verfassungsgemäßen Meinungsäußerungen abzugrenzen, wenn Äußerungen den Systemverbrechern nicht passen.

Entsprechend hatte ich mit verschiedenen Maßnahmen vorgebeugt (Zusendung diverser PDF-Dateien per FAX, deklariert als Belege für meinen Vortrag in der Hauptverhandlung), und als ich in der Hauptverhandlung so ganz nebenbei erwähnte, dass ich überhaupt nicht in der Lage sei, mich an einem Verhandlungstage sachgerecht gegen 16 Vorwürfe angeblicher Verleumdung zu verteidigen, das Gericht wisse doch selbst, wie kompliziert die Abgrenzung hinsichtlich der §§ 185 ff. teilweise sei, da selbst das Bundesverfassungsgericht die Bezeichnung „durchgeknallter Staatsanwalt“ in einer Fernsehsendung als straffreie Meinungsäußerung gewertet habe, außerdem gebe es vielfältige weitere Rechtsprechung des BGH, des BverfG, des Europäischen Gerichtshofes in Straßburg und diverser OLG, da stellte der Richter Ulrich Oehrle sofort klar, dass weitere Verhandlungstage anberaumt würden, falls sie nötig würden.

Dann gingen wir die 16 Anklagepunkte durch, und es stellte sich heraus, dass der Vorwurf der Verleumdung in keinem einzigen Punkte aufrecht zu erhalten war, dass es in allen Fällen sogar fragwürdig war, ob zumindest eine üble Nachrede oder wenigstens eine Beleidigung vorliege.

Mein eigener Pflichtanwalt Norbert Plandor, mir bekannt aus gemeinsamen Studienzeiten, hatte im Vorfeld nichts anderes getan, als versucht, mir Angst zu machen („Winni, du würdest das Gefängnis nicht überleben…“ ). Als das nicht klappte, versuchte er sogar, einer Person aus meinem Umfeld Angst zu machen: „es geht um Gefängnis oder Psychiatrie für ihn…“.

Auch Idiot Roggenwallner (Googlebegriff) setzte im Vorfeld beträchtliche Hoffnungen auf das Verfahren:

roggenwallner-bettelt-um-hilfe

Während ich, auch wenn ich überzeugt bin, im Knast ggf. gut klar zu kommen, keine einzige Sekunde annahm, man würde mich irgendwie wegsperren können, ohne fundamentale Rechtsbrüche zu begehen:

http://die-volkszeitung-de.blogspot.de/2012/11/winfried-sobottka-es-wird-kein.html

Na ja, einmal ist immer das erste Mal.

Hier geht es zu den Scans vom Urteil und kurzen Vorbemerkungen:

http://die-volkszeitung.de/————-2012-special-a/amtsgericht-luenen/urteil/00-overview.html

Ich muss mich bei den Internet-Spezialisten von UNITED ANARCHISTS bedanken:

Liebe Leute, ich weiß es ganz genau, dass ich ohne Eure Unterstützung längst verloren wäre. Ich habe zwar Kugeln, aber Ihr stellt mir die Kanonen zur Verfügung! Herzlichen Dank!

Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, UNITED ANARCHISTS

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