Liebe Leute!
Eure Arbeit ist super (!), und ich werde nach wie vor vom Staatsschutz bestrahlt. Heute stand ein Porsche-Fünfsitzer aus Herne in falscher Fahrtrichtung parkend bis ca. 20.30 vor dem Haus, ein paar Meter entfernt ein Audi aus München, neues Modell. Offenbar bin ich denen noch nicht schlapp genug.
Es lohnt sich aus meiner Sicht nicht einmal, die Kennzeichen zu notieren – aber solche Autos gehörten sonst eigentlich nie zum Bild der Straße vor meinem Haus.
Udo Pohlmann gab mir für den 08. Februar noch einen wichtigen Tipp und dazu ein paar passende BGH-Urteile. Ich hoffe, dass ich sehr kurz vor dem Prozess noch ins Netz stellen kann, was ich vorzutragen gedenke – zu früh will ich es nicht tun, rechne aber damit, dass man in den nächsten Tagen mein Equipment sabotieren könnte.
Hier ein Email-Verkehr mit dem LKA Hessen:
Und unten eine Darstellung zum Thema „doppeltes Drosselkabel“… Es wird ein aufschlussreicher 08. Februar werden, aber vorher gehen noch ein paar Faxe hinaus. Passt bitte gut auf meine Leitung auf… 🙂
Liebe Grüße
Winfried Sobottka
Inhalt:
1. Situationsfehler „doppelt vorhandenes“ Drosselkabel
1.1 Kurze Erläuterung der Bedeutung von Situationsfehlern in kriminalistischen Ermittlungen
1.2 Der Situationsfehler im Fall des „doppelt vorhandenen“ Drosselkabels
1.3 Die Aussage eines Kriminaltechnikers vom LKA NRW deckte den Situationsfehler auf
1.4 Das Gericht blendete den Situationsfehler durch Tatsachenverdrehung und Wundererklärung aus
1.5 Auch die von den Gerichtsreportern zitierten Zeugenaussagen des LKA-Experten passen nicht zu einem Täter Philip
1.6. Plausibel lässt sich der Situationsfehler nur ausräumen, wenn man von einer gezielten Falschverdächtigung des Philip ausgeht (fingierte Spur)
1.7 Bei Philip gefundene Indizien bestärken sogar die Version des gezielt falsch verdächtigten Philip
1. Situationsfehler „doppelt vorhandenes“ Drosselkabel
1.1 Kurze Erläuterung der Bedeutung von Situationsfehlern in kriminalistischen Ermittlungen
Betreffend das Hauptindiz für Philips Täterschaft, das bei ihm gefundene Telefonkabel mit Opferblut und Philips DNA, vom Landgericht als „Tatkabel“ bezeichnet, liegt ein sog. „Situationsfehler“ vor. Von einem „Situationsfehler“ reden Kriminalisten, wenn die genaue Spurenuntersuchung zu einem Ergebnis führt, das zu dem Bild der oberflächlichen Betrachtung nicht passt. Das Lehrbuchbeispiel ist die an einer Schussverletzung verstorbene Person, die als Leiche die Pistole in der Hand hält, ohne allerdings Schmauchspuren an der Hand aufzuweisen: Auf den ersten Blick sieht es nach Selbstmord aus, doch das Fehlen von Schmauchspuren an der Hand schließt den Selbstmord aus, beweist den Mord.
Situationsfehler weisen im Regelfall auf fingierte Spuren hin, das wird jedem Kriminalisten im Rahmen ordentlicher Ausbildung eingebläut und veranlasst jeden seriösen Kriminalisten, beim Auftreten von Situationsfehlern zu ermitteln, bei welcher Betrachtungsweise der Situationsfehler sich aufheben, also in das tatsächliche Bild passen würden. Im oben genannten Beispiel wäre z.B. davon auszugehen, dass die tote Person von fremder Hand erschossen worden war, der Täter dann die Pistole nahm und sie der Leiche in die Hand legte. Bei dieser Betrachtungsweise wäre der Situationsfehler aufgehoben, es ergäbe sich ein stimmiges Gesamtbild.
1.2 Der Situationsfehler im Fall des „doppelt vorhandenen“ Drosselkabels
Die Nadine Ostrowski war bis zum Kehlholmbruch mit einem Kabel gedrosselt worden, es lag eine saubere Drosselmarke vor (UXX). Weitere Verletzungen der Leiche, die mit dem Einsatz eines Kabels bei der Tat zu tun gehabt hätten, fanden sich nicht. Entsprechend war nur ein Kabel bei der Tat verwendet worden. Dennoch ergab sich im Laufe der Untersuchungen, dass zwei Kabel in einer Beziehung zur Tat gestanden haben:
Eines, von dem ein abgerissenes Steckerstück unter der Leiche gefunden worden war (UXX), und ein anderes, das bei Philip gefunden worden war und an dem Blut der Nadine und DNA des Philip haftete. Bereits an der Stelle liegt ein Situationsfehler vor, da ja nur ein Kabel bei der Tat verwendet worden sein konnte.
Betrachtet man beide Funde isoliert von dem jeweils anderen, dann sind die Wertungen sehr naheliegend: Das Kabel, von dem man ein Steckerteil unter der Leiche gefunden hatte, sei Teil des Drosselkabels gewesen und irgendwann im Laufe der Tathandlungen abgerissen, während der Täter das Reststück entfernt habe. Betrachtet man das bei Philip gefundene Kabel isoliert, dann liegt der Schluss nahe, jenes sei das Drosselkabel gewesen, weil ja Opferblut an ihm klebte.
Insgesamt ergibt sich natürlich, dass nur eines von beiden Kabeln das Drosselkabel gewesen sein kann, dass das jeweils andere Kabel nichts mit dem Drosseln zu tun gehabt haben kann. Bei dem Kabelsteckerteil ergibt sich dann aber die Frage: „Wie kam es unter die gedrosselte Leiche im Gäste-WC, wenn es nicht Teil des Tatkabels gewesen war?“, bei dem Kabel, das man bei Philip fand, ergibt sich dann die Frage: „Wie gelangte Opferblut an das Kabel, wenn es nicht das Tatkabel war?“ Eine Aufklärung erfordert eindeutig, dass solche Fragen nicht ungeklärt verbleiben dürfen.
Dabei ist es noch bemerkenswert, dass das bei Philip gefundene Kabel bei oberflächlicher Betrachtung so wirkte, als sei es das Kabel, von dem das unter der Leiche gefundene Steckerteil abgerissen sei, denn genau dieser Stecker fehlte jenem Kabel. Bereits an jener Stelle wird eine Manipulation vor dem Hintergrund von Täterwissen deutlich: Wer auch immer von dem bei Philip gefundenen Kabel ein Steckerteil abgetrennt hatte, er muss gewusst haben, dass im Zuge der Mordhandlungen ein Steckerteil vom Drosselkabel abgerissen und unter der Leiche zurück geblieben war.
Doch zunächst war es gar nicht klar, dass es sich um zwei verschiedene Kabel handelte. So ging das Gericht zunächst offensichtlich davon aus, dass das Steckerteil unter der Leiche und das bei Philip gefundene Kabel ursprünglich eines gewesen waren, und zwar das Anschlusskabel vom Festnetztelefon am Tatort.
1.3 Die Aussage eines Kriminaltechnikers vom LKA NRW deckte den Situationsfehler auf
Doch der Auftritt eines kriminaltechnischen Experten vom Landeskriminalamt NRW / Düsseldorf, des Thomas Minzenbach, sorgte dann in der Hauptverhandlung für „die Überraschung“, wie ein Gerichtsreporter dann berichtete: Zwar habe das unter der Leiche gefundene Steckerteil ursprünglich zum Festnetztelefon am Tatort gehört, das bei Philip gefundene Kabel aber „mit Sicherheit nicht“.
Von da an stand es fest, dass ein Situationsfehler vorlag, dass zwei Kabel im Spiel waren, obwohl nur ein Kabel eine Rolle beim Mord gespielt hatte, wobei die gefundenen Stücke auf den ersten Blick sogar noch den falschen Anschein erweckten, sie gehörten zusammen.
Dabei berichten zwei erfahrene Gerichtsreporter der WAZ-Gruppe, Helmut Ullrich und Roland Müller, in zwei verschiedenen Artikeln, das bei Philip gefundene Kabel habe nach Minzenbachs Aussagen „mit Sicherheit nicht“ zum Festnetztelefon am Tatort gehört bzw. Minzenbach habe „nicht den geringsten Zweifel daran gelassen“, dass das bei Philip gefundene Kabel nicht zum Festnetztelefon am Tatort gehört habe. Beide Formulierungen sind deutliche Hinweise darauf, dass das Gericht die Zeugenaussage Minzenbachs nicht wahr haben wollte oder konnte, dass Minzenbach sich gezwungen gesehen hatte, seine Aussage hart zu verteidigen. An der Stelle ist es nicht mehr vorstellbar, dass zwei erfahrene Gerichtsreporter den Zeugen Minzenbach falsch verstanden haben könnten, da es zudem noch um einen sehr einfachen, aber auch sehr wichtigen Sachverhalt ging. Die Aussage, das unter der Leiche gefundene Steckerteil habe zum Festnetztelefon am Tatort gehört, wird nur von Helmut Ullrich zitiert, Roland Müller macht insofern keine Angabe.
1.4 Das Gericht blendete den Situationsfehler durch Tatsachenverdrehung und Wundererklärung aus
Auch das Gericht erklärt in seinem Urteil, dass das Steckerteil unter der Leiche und das bei Philip gefundene Kabel Teile zweier verschiedener Kabel seien, doch behauptet ansonsten genau das Gegenteil von dem, was der Zeuge Minzenbach nach den Berichten von Ullrich und Müller erklärt hatte: Das Gericht behauptet, die Herkunft des Steckerteils unter der Leiche sei ungeklärt geblieben, während das bei Philip gefundene Kabel zum Festnetztelefon am Tatort gehört habe und im Übrigen das „Tatkabel“ sei.
Das Vorgehen des Gerichtes kann man nur als sensationell einordnen: Erstens sind die unabhängig von einander erfolgten Darlegungen der beiden genannten Gerichtsreporter im Kontext so glaubhaft und eindeutig, dass man bereits von einer vorsätzlichen Tatsachenverdrehung durch die Richter ausgehen muss.
Doch selbst, wenn die vom Gericht erklärten Einordnungen der Herkunft der Kabelstücke korrekt wären, so wäre es immer noch ein unglaublicher Vorgang, das bei Philip gefundene Kabel zum „Tatkabel“ zu erklären, doch zu einem unter der gedrosselten Leiche gefunden Steckerteil mit Kabelrest im Grunde zu sagen: „Na ja, es lag halt da unter der Leiche, wir haben keinen Schimmer, wo es her und wie es dahin kam, aber mit dem Mord wird es schon nichts zu tun gehabt haben, jedenfalls wollen wir darüber nicht einmal nachdenken. Schließlich haben wir ja noch ein anderes Drosselkabel, das uns viel besser in den Kram passt.“
Hier hätte das Gericht aufklären müssen, hier hätte es den Situationsfehler dadurch ausräumen müssen, dass es ein Gesamtbild erstellt hätte, in das beide Kabel plausibel hinein passten.
Spielt man beide Versionen durch, die von den Gerichtsreportern berichtete und die vom Gericht behauptete, dann ergibt sich in beiden Fällen, dass eine Täterschaft Philips nicht haltbar ist:
Das Gericht kommt in seiner Darstellung nicht ohne ein Wunder aus – das Steckerteil unter der Leiche muss rein zufällig unter der Leiche gelegen haben, ohne irgendetwas mit dem Mord zu tun gehabt zu haben und ohne dass irgendein Grund dafür genannt werden kann, dass im Gäste-WC der Familie Ostrowski rein zufällig ein abgerissenes Telefonkabel-Steckerteil gelegen haben sollte, und zwar zufällig genau zu der Zeit, als Nadine Ostrowski dort mit einem Telefonkabel gedrosselt wurde. Völlig abstrus wird diese Vorstellung des Gerichtes durch den Umstand, dass das Gericht bei alldem davon ausging, dass Philip kein Kabel zum Tatort mitgebracht habe (UXX).
Doch selbst, wenn man annehmen würde, ein verwunschener Geist habe jenes Steckerteil just im Moment des Mordes dort deponiert, so würde sich doch noch eine andere Frage aufdrängen: Wie konnte es sein, dass das bei Philip gefundene Kabel auf den ersten Blick so aussah, als habe das unter Leiche gefundene Steckerteil ursprünglich zu ihm gehört? Schließlich sind Telefonkabel, denen ein Steckerteil fehlt, doch nicht der Normalfall unter den den Telefonkabeln. Zudem hat ein Telefonanschlusskabel an jeder Seite verschiedene Stecker, und dem bei Philip gefundenen Kabel fehlte exakt ein solcher Stecker, wie er unter der Leiche gefunden worden war! Auch das soll purer Zufall gewesen sein? Oder sollte auch hier ein verwunschener Geist gewirkt haben?
Das Vorgehen des Gerichtes baut also auf völliger Missachtung zweier maßgeblicher Tatsachen, räumt den Situationsfehler nicht aus, sondern umschifft ihn durch Ausblendung von Tatsachen. Das ist keine Überführung des Philip anhand von Tatsachen, sondern eine Konstruktion seiner Täterschaft durch eindeutig unzulässige Behandlung von Tatsachen.
Geht man dann noch davon aus, dass das Gericht hinsichtlich der Herkunft der Kabel im Urteil schlichtweg gelogen hat, dass die von den Gerichtsreportern zitierten Aussagen Minzenbachs also korrekt sind, dann ergibt sich zwar ein anderes, aber nicht weniger verheerendes Bild, wenn man von der Täterschaft Philips ausgehen will:
1.5 Auch die von den Gerichtsreportern zitierten Zeugenaussagen des LKA-Experten passen nicht zu einem Täter Philip
Wenn das Steckerteil unter der Leiche zum Festnetztelefon gehört hatte, das hinter Philips Schrank gefundene Kabelteil aber nicht, dann würde das erstens bedeuten, dass Philip das Steckerteil unter der Leiche dahin verbracht haben müsste – denn schließlich muss das Steckerteil vor dem Mord ja Teil eines intakten und angeschlossenen Festnetztelefons gewesen sein.
Wenn dann aber das bei Philip gefundene Kabel das Tatkabel sein soll, dann
hätte er das Anschlusskabel des Festnetztelefons am Tatort ja gar nicht zum Drosseln benötigt, weil er ja ein anderes Tatkabel gehabt haben müsste!
Warum sollte er dann das Anschlusskabel des Festnetztelefons vom Telefon getrennt haben, ein Steckerteil von jenem Kabel abgerissen und es unter die Leiche gelegt haben? Bereits das erscheint so unsinnig, dass dem Gericht in seinem Drang, Philip zu verurteilen, wohl nichts anderes zu bleiben schien, als die Aussagen des Thomas Minzenbach zu verdrehen.
Doch es geht noch weiter: Da das bei Philip gefundene Kabel nach den zitierten Aussagen Minzenbachs ja nicht zum Festnetztelefon am Tatort gehört hatte, wäre, abgesehen vom Steckerteil unter der Leiche, das Anschlusskabel vom Festnetztelefon am Tatort bis heute verschwunden – es ist nicht bekannt, dass es irgendwo aufgetaucht wäre. Philip hätte also das Festnetz-Anschlusskabel unauffindbar entsorgen, das eigentliche Tatkabel aber als Willkommensgeschenk für die Polizei hinter seinem Schrank verstecken müssen – auch das wäre völlig unplausibel.
Auch in dieser Version lässt sich der Situationsfehler erkennbar nicht auflösen, wenn man von Philips Täterschaft ausgeht, man kommt nicht dahin, dass alles schlüssig zueinander passt.
1.6. Plausibel lässt sich der Situationsfehler nur ausräumen, wenn man von einer gezielten Falschverdächtigungdes Philip ausgeht (fingierte Spur)
Geht man hingegen nicht von Philips Täterschaft aus, sondern davon, dass er mit einer fingierten Spur falsch belastet wurde, dann ist ein plausibel klingender Tatablauf sehr leicht zu konstruieren:
- Der Täter verwendete das Festnetz-Anschlusskabel vom Tatort als Drosselkabel, dabei riss ein Stecker ab und blieb unter der Leiche liegen.
- Der Täter nahm von dem Opfer, das aufgrund erheblicher Stichverletzungen stark blutete, mit einer zu dem Zweck mitgeführten Einweg-Spritze Blut ab.
- Der Täter nahm das Festnetz-Anschlusskabel, abgesehen vom Steckerteil unter der Leiche, mit, ebenso das dem Opfer abgenommene Blut.
- Der Täter hatte sich DNA von Philip besorgt. Da Philip Raucher ist, bedurfte es dazu nur einer von ihm fort geworfenen Zigarettenkippe.
- Der Täter wollte dem Philip ein Kabel unterschieben, dass den Eindruck erweckte, es sei das Tatkabel gewesen und von Philip benutzt worden. Aber er hatte einen Grund, dem Philip nicht das echte Drosselkabel unterzuschieben. Möglich, dass er das echte Drosselkabel als Souvenir behalten wollte, möglich, dass er selbst Spuren am Kabel hinterlassen hatte, die er nicht sicher beseitigen konnte, ohne Reinigungsspuren am Kabel zu hinterlassen, die verdächtig gewesen wären.
- Der Täter nahm also ein anderes, baugleiches Kabel, ohne eigene Spuren aufzubringen, kürzte es so um das Steckerteil, dass es dem Anschein nach zu dem Steckerteil unter der Leiche passen konnte, und trug Spuren vom Opferblut und DNA-Spuren von Philip auf.
- Der Täter sorgte dafür, dass das Kabel gemeinsam mit dem Festnetzttelefon in einer Tüte hinter einem Schrank in Philips Zimmer deponiert wurde. Das setzt voraus, dass der Täter entweder einen unauffälligen Einbruch organisieren, unauffälligen Zugang zu Philips Zimmer haben oder jemanden instrumentalisieren konnte, der die Möglichkeit hatte, Zugang zu Philips Zimmer zu erhalten. Das wiederum lässt dann bereits bestimmte Ermittlungsansätze zu: Wer konnte in der Lage sein, unauffällig für Philip selbst Gegenstände hinter dem Schrank des Philip zu verstecken?
Die plausibel klingende Deutung, bei der Philip nicht Täter, sondern mit belastenden Indizien in einen falschen Verdacht gerückt war, ist nicht so simpel wie die Geschichte vom Täter Philip, der plötzlich aus einer Laune heraus bei der Nadine auftaucht, ein Telefonkabel aus der Wand reßt, damit drosselt und das Kabel später hinter seinem Schrank versteckt.
Aber im Gegensatz der simpel klingenden Geschichte vom Täter Philip ist sie durch und durch plausibel, benötigt weder den Rückgriff auf Wunder, noch völlig irrational wirkende Handlungsabläufe, die man dem Philip unterstellen müsste. Nur die Annahme, Philip sei nicht nicht der Täter, sondern gezielt falsch belastet worden, erlaubt, siehe oben, die Bereinigung des Situationsfehlers.
1.7 Bei Philip gefundene Indizien bestärken sogar die Version des gezielt falsch verdächtigten Philip
Sowohl im Urteil (siehe u.a. Strafurteil Philip, S. 41 f.) als auch in Presseverlautbarungen des OSTA Wolfgang Rahmer (siehe u.a.: „Philipp ist eine tickende Zeitbombe“, DerWesten, Online-Portal der WAZ-Gruppe, 12.06. 2007) wird Philip stets als eiskalt berechnender und umsichtig handelnder Täter dargestellt.
Ferner ergibt sich aus dem Urteil, dass Philip von Anfang an ein sehr starkes Interesse an der Entwicklung im Mordfall Nadine zeigte, dass er versucht habe, alle verfügbaren Informationen zu bekommen (Strafurteil Philip, S. 22)
Da Philip unzweifelhaft ein Internet-Freak war, darf man daher annehmen, dass er jedenfalls wusste, was an einschlägigen Informationen über das Internet zu erhalten war. Und bereits sehr frühzeitig nach dem Mord an Nadine war u.a. über das Presseportal der Polizei Hagen im Internet als auch über die Oonline-Ausgabe der BILD („Nadine (15) nach Spieleabend mit 17 Messerstichen grausam niedergemetzelt“) zu erfahren, dass der Mörder Nadines anhand der Internet-Kontakte der Nadine gesucht werde. Weiterhin war ebenfalls sehr frühzeitig, z.B. über das Pressportal der Polizei Hagen, zu erfahren, dass die Polizei nach dem Festnetztelefon vom Tatort suchte.
Das alles zusammen bedeutet, dass der überdurchschnittlich intelligente Philip, falls er Internetkontakte mit Nadine gehabt haben und der Mörder der Nadine gewesen sein sollte, sich ausrechnen konnte, dass die Polizei über kurz oder lang bei ihm vor der Tür stehen würde.
Und in dieser Situation soll ein eiskalt berechnender und umsichtig handelnder Mörder ihn belastende Indizien wochenlang hinter seinem Schrank versteckt gehalten haben, darauf wartend, dass die Polizei sie bei ihm finden würde? Philip hatte ein eigenes Auto, sein Wohnort ist von großen Gewässern (Ruhr, Harkortsee) umgeben, es wäre eine Kleinigkeit für ihn gewesen, das, was die Polizei schließlich bei ihm fand, zu entsorgen.
Zudem konnte die Polizei ja auch nicht alles finden, was nach dem Mord vom Tatort verschwunden war: Ein Kochtopf blieb verschwunden, mehrere große Plastikbecher (im Urteil nicht erwähnt, im Presseportal der Polizei damals aber doch) blieben verschwunden, ein Plastik-Einkaufskorb blieb verschwunden und, wenn man den von den Gerichtsreportern zitierten Aussagen Minzenbachs folgt, auch das Original-Anschlusskabel vom Ostrowski-Telefon blieb verschwunden. Über die Hälfte der Sachen entsorgt, aber die andere und brisantere Hälfte als Willkommensgeschenk für die Polizei liegen gelassen?
Es ist unter den dargelegten Umständen völlig weltfremd anzunehmen, die Polizei hätte bei Philip noch irgendetwas finden können, wenn er der Täter gewesen wäre oder auch nur geahnt hätte, was sich da hinter seinem Schrank verbarg. Völlig verständlich wird der Fund der Polizei allerdings, wenn man davon ausgeht, dass Philip eben keine Ahnung davon hatte, was sich hinter seinem Schrank verbarg, wenn es ihm ohne seine Kenntnisnahme untergeschoben worden war.
Im Übrigen ergibt sich auch aus den nachweislichen Fakten, dass Philip, wenn überhaupt, die Nadine nur auf einem sehr einfachen Wege und ohne langes Überlegen hätte morden können, jedenfalls keine Zeit gehabt hätte, das Telefonkabel am Tatort herauszureißen, obwohl er doch die Drosselung mit einem ganz anderen Kabel hätte vornehmen wollen.
Aus dem Urteil ergibt sich nämlich, dass Philip maximal ca. 31 Minuten Zeit gehabt haben konnte, um sich zum Mord an Nadine zu entschließen, ihn auszuführen, einen Teil der Spuren zu beseitigen, Gegenstände zusammen zu packen und mit ihnen zu verschwinden:
Vor dem angeblichen Mord an Nadine Ostrowski soll Philipp, und das ist sicherlich per Telefonverbindungsnachweisen gesichert, noch ein Handy-Gespräch zwischen 23.54 Uhr und 0.03 Uhr geführt haben, ferner um 0.01 Uhr eine SMS versandt haben (Strafurteil Philip, Seite 14). Um 0.01 Uhr dürfte er demnach jedenfalls nicht bei Nadine Ostrowski gewesen sein.
Um 0.43 Uhr hat er nachweislich versucht, von seinem Home-Computer aus eine ICQ Verbindung aufzunehmen (Strafurteil Philip, S. 19). Zu dem Zeitpunkt muss Philip daher in seiner Wohnung gewesen sein. Zwischen 0.01 Uhr und 0.43 Uhr liegen 42 Minuten. In diesen 42 Minuten müsste er aber auch noch vom Tatort, Im Kühlen Grunde 87 in Wetter/Ruhr, nach Hause, Amselweg 17 in Wetter/Ruhr, gefahren sein. Google-Map gibt eine Entfernung von 2,3 km für diese beiden Punkte an, und schätzt eine Fahrtzeit von 5 Minuten. Nach Darstellung im Urteil soll Philip aber als erstes, nachdem er zu Hause angekommen war, sich gewaschen, seine Kleidung gewechselt und die vom Tatort mitgebrachten Gegenstände in der Duschtasse gespült haben. All das zusammen könnte kaum weniger als 6 Minuten gedauert haben. Rechnet man 5 Fahrtminuten und 6 Minuten für Kleidungswechsel usw., dann könnte Philip höchstens 31 Minuten im Haus der Nadine gewesen sein. In diesen 31 Minuten hätte er, wenn er der Täter wäre, definitiv keine Zeit dafür gehabt, sich mit Überflüssigem zu befassen. Höchstens ein in allen Punkten einfacher, sich spontan ergebender Tatablauf hätte in diese 31 Minuten hinein gepasst.